
Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit für viele Unternehmenswebseiten in Deutschland Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Wusstest du, dass...
Barrierefreiheit viel mehr Menschen, als man im Alltag oft wahrnimmt, betrifft? Die Zahlen sprechen für sich:

Diese Menschen stoßen im digitalen Raum regelmäßig auf Hürden — etwa bei der Nutzung von Webseiten, die nicht barrierefrei gestaltet sind. Barrierefreiheit bedeutet also nicht nur, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch, Rücksicht auf eine große Nutzergruppe zu nehmen und echte Teilhabe zu ermöglichen.
Wen betrifft dieses Gesetz?
Grundsätzlich müssen alle Betriebe handeln, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Betreiber von Online-Shops, Banken mit Online-Banking, Reise- oder Ticketportale sowie Anbieter von Telekommunikationsdiensten. Auch Hersteller und Händler technischer Geräte wie Geldautomaten, Zahlungsterminals oder E-Book-Reader fallen unter das Gesetz, sofern diese Produkte für den Endkunden bestimmt sind.
Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz. Trotzdem ist es sinnvoll, auch als kleines Unternehmen Barrieren abzubauen – für mehr Reichweite und bessere Nutzerfreundlichkeit.
Sobald ein Unternehmen digitale Dienste oder Produkte für Verbraucher bereitstellt, muss es die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllen – unabhängig davon, ob es sich um ein großes oder kleines Unternehmen handelt.
Was bedeutet „barrierefreie Webseite“?
Barrierefrei heißt: Jede*r kann deine Webseite problemlos nutzen – egal, ob mit oder ohne Einschränkungen.
Das betrifft zum Beispiel Menschen mit:
- Seheinschränkungen (z. B. Farbenblindheit oder geringe Sehkraft)
- Hörbeeinträchtigungen
- Motorischen Einschränkungen (z. B. Nutzung der Tastatur statt Maus)
- Lern- oder Leseschwierigkeiten

Barrierefreie Webseiten bieten deshalb: klare Navigation, verständliche Inhalte, gut erkennbare Kontraste, alternative Texte für Bilder, Unterstützung für Screenreader und andere Hilfsmittel.
Rechtlich basiert die Umsetzung auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA). Diese sorgen für klare Standards, wie Barrierefreiheit im Netz aussehen soll.
Barrierefreiheit zahlt sich aus – für alle
- Rechtssicherheit: Ab 2025 drohen Sanktionen bei Verstößen für Unternehmen.
- Reichweite: Barrierefreie Webseiten sind für eine größere Zielgruppe zugänglich.
- SEO-Vorteile: Barrierefreie Seiten schneiden oft besser bei Google ab.
Barrierefreiheit ohne Designbruch - können wir!
Viele fürchten, Barrierefreiheit könnte das Design ruinieren. Keine Sorge – das geht auch anders!
Schau dir unsere Website an. Rechts findest du einen kleinen Button mit einem Männchen. Klick ihn an und teste selbst, wie Barrierefreiheit aussieht – ohne das Design zu beeinträchtigen. Von Kontrastanpassungen bis zu größerer Schrift: alles ist möglich.
Jetzt handeln und vorbereitet sein
Je früher du deine Website barrierefrei machst, desto besser. Nutze die Zeit, damit am 28. Juni alles startklar ist.
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Wir machen deine Website barrierefrei, rechtssicher und erhalten dabei ihren einzigartigen Look.
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